Geschichtliche Betrachtung der Gemeinde Eichenbach |
Die Gemeinde Eichenbach wurde 1839 durch Weisung des damaligen Landrates eine selbständige Gemeinde. |
Auszug aus dem Circularheft und den Protokollen der Gemeinde Eichenbach |
Auf Ihre vom 12. dieses Monats bei mir eingegangene Eingabe wegen Trennung der bisherigen Sammtgemeinde Wershoven, dient zum Bescheide, daß der Bürgermeister heute von mir mit der nötigen Weisung versehen worden ist, damit die Trennung mit Ablauf dieses Jahres vollständig vonstatten gehet, und zwar in der Art, daß |
1. Eichenbach mit dem Maßholder Hofe | |
2. Frohnhofen | |
3. Ohlenhard | |
eigene Gemeinde bilden sollen. | |
Adenau, den 17.April 1839 | |
Der Landrat | |
Gattermann | |
An den Beistand | |
Roemer | |
zu Eichenbach | |
No. 1891 |
Auszüge aus Protokollen: |
Das Bürgernutzungsrecht | Bekanntmachung Antweiler, im Mai 1863 |
Das Bürgernutzungsrecht wurde den Bürgern zugesprochen, die ein Bürgereinkaufsgeld zahlten und bestimmte Rechte und Pflichten in der Gemeinde übernahmen. |
Hier wurde unterschieden zwischen - Einheimischen ohne Unterschied - Einheimischen, die neu bauten - ganz Fremden und Eineimischen mit fremdem Mann oder Frau |
Entrichtung des Einkaufgeldes | Gemeinderatbeschluß mit Bekanntgabe Antweiler, 16.Juli 1879 |
Am 19.03.1879 fand in Eichenbach eine Gemeinderatversammlung statt, wo als Tagesordnungspunkt | |
"die Entrichtung des Einkaufgeldes und der jährlichen Abgaben für die Teilnahme an den Bürgernutzungen" stand. | |
Beispiel einer Gemeinderatsitzung vom 19.03.1879: | |
Gemeindesiegel vor 1932 |